Just another WordPress site

Zusatzstoffe in Lebensmitteln und ihre geregelte Verwendung

 

Seit Menschengedenken ist es eines der Ziele der Menschen, Lebensmittel so lange wie möglich zu konservieren. So wurden auch erste Techniken zur Konservierung von Lebensmitteln entwickelt: Räuchern, Salzen, Pökeln, etc. In der Lebensmittelindustrie ist dies heutzutage nicht mehr das einzige Ziel. Auf einem immer anspruchsvolleren Markt wird bestrebt, ein Produkt mit den besten organoleptischen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften anzubieten, das uns, so weit wie möglich, das ganze Jahr über zur Verfügung steht. Dies hat dazu geführt, den Markt für Lebensmittelzusatzstoffe zu stärken.

 

Was sind Zusatzstoffe?

 

Zusatzstoffe sind Stoffe, die in der Regel nicht selbst als Lebensmittel verzehrt, sondern absichtlich Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt werden. Ihre Herkunft kann synthetisch oder natürlich sein, abgeleitet von Produkten pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs. Ihre Klassifizierung bezieht sich auf die technologische Funktion, auf die sie reagieren: Farbstoffe, Konservierungsmittel, Süßstoffe, Antioxidantien, Verdickungsmittel, u.a.

 

Wie wird die Verwendung von Zusatzstoffen geregelt?

 

Die Europäische Kommission regelt mit der Verordnung 1333/2008 die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Ihre Zulassung unterliegt drei grundlegenden Anforderungen:

1. Sicher sein, auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Überprüfung, dass die vorgeschlagene Anwendungsmenge kein Sicherheitsrisiko für die Gesundheit des Verbrauchers darstellt. Zuständig für die Durchführung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zwar unter Berücksichtigung: Der Identifizierung der Zusammensetzung. Des Herstellungsverfahrens; Extraktion oder Synthese. Der vorgeschlagenen Verwendung, Menge in den vorgeschlagenen Lebensmitteln sowie andere Verwendungsmöglichkeiten. Der toxikologischen Daten, Resorption, Stoffwechsel, Ausscheidung, Genotoxizität, Karzinogenität, u.a. Der Expositionsabschätzung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien für alle Bevölkerungsgruppen in der Europäischen Union.

2. Auf ein technologisches Bedürfnis reagieren, das nicht mit anderen wirtschaftlich und technologisch tragfähigen Mitteln gedeckt werden kann.

3. Den Verbraucher nicht irreführen und diesem einen Nutzen bringen. Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste der Produkte aufgeführt sein, sie werden mit dem Buchstaben E gefolgt von einem Code dargestellt: Farbstoffe (E-1XX), Konservierungsmittel (E-2XX), Antioxidantien (E-3XX), Süßungsmittel (E-4XX). Bei einigen Produkten, in denen die Farbstoffe E-110, E-104, E-122, E-129, E-129, E-102 und E124 verwendet wurden, obwohl der Trend rückläufig ist, finden wir die Erwähnung “kann negative Auswirkungen auf die Aktivität und die Aufmerksamkeit von Kindern haben”, da die Verordnung 1333/2008 es in diesen Fällen vorschreibt. Besteht eine

 

Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers, wenn er diese konsumiert?

 

Gegenwärtig sind in der Europäischen Union 387 Zusatzstoffe zugelassen, von denen jeder einzelne bewertet und mit einem Grenzwert versehen wurde, um die Gesundheit der Verbraucher auch bei erhöhtem Expositionsrisiko zu schützen. Da das Ziel sowohl der Behörden als auch der Lebensmittelindustrie selbst darin besteht, die Lebensmittelsicherheit zu schützen und zu gewährleisten, werden Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Bei den Kontrollen handelt es sich um Analysen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Prüflabors durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Menge des betreffenden Zusatzstoffs den im Endprodukt festgelegten Werten entspricht.

 

Was geschieht, wenn ein Produkt nicht den Vorschriften entspricht?

 

Liegt der festgestellte Wert über dem vorgeschriebenen Grenzwert und hat befindet sich das Produkt noch nicht auf dem Markt, darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden und muss vernichtet werden. Wenn das Produkt hingegen bereits auf dem Markt ist, gibt es ein Schnellwarnverfahren für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln (RASFF), das von der Europäischen Kommission eingeführt wurde, wonach es sofort vom Markt genommen werden muss, zusätzlich zu einer Ausschreibung, um eine maximale Verbreitung zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl die Europäische Union als auch die Lebensmittelindustrie die notwendigen Mittel zum Schutz der Verbrauchergesundheit bereitstellen, und zwar nicht nur durch die Kontrolle von Zusatzstoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, sondern auch von unerwünschten Stoffen, die die Lebensmittel unausweichlich kontaminieren könnten.

 

ASSSA Krankenversicherung

 

Medizinische Leistungen ASSSA

 

Die veröffentlichte Information ersetzt in keinster Weise die direkte Konsultation mit einem Arzt, weder seine Diagnose noch den verschriebenen Behandlungsplan. Bitte auch nocht als Selbstdiagnoseverfahren verwenden. 

Der Leser nutzt diesen Service in ausschliesslich eigener Verantwortung. 

ASSSA empfiehlt, bei Fragen und Zweifeln sich zunächst direkt an Ihren Arzt zu wenden.

 

Zurück

Nährwerterklärung, das ist es was wir brauchen

März 26, 2020 Ernährung

Glücklicherweise beschäftigt sich die Mehrzahl der Bevölkerung immer mehr mit dem Thema Lebensmit…

Ist Kuhmilch ungesund?

April 4, 2018 Ernährung

Manche Menschen vertragen Laktose und andere wiederum nicht. Wenn Sie zu letzterem Personenkreis z&a…

Süßstoffe: verbündete oder feinde?

Oktober 26, 2022 Ernährung

Lassen Sie uns zunächst definieren, was Süßstoffe sind. Ein Süßstoff ist eine Substanz, die ein…

ASSSA Magazin 35Jan - Jun 2025

ASSSA Magazin 34Jul - Dez 2024

ASSSA Magazin 33Jan - Jun 2024

ASSSA Magazin 32Jul - Dez 2023

Siehe alle Zeitschriften

Cookie-Richtlinie Datenschutzbestimmungen Rechtlicher Hinweis Desarrollado por Espira

Wir rufen Sie an

Füllen Sie das Formular aus und wir rufen Sie an

Sind Sie Versicherte/r?

Rufen Sie uns an 965 200 106

965 200 106

Seleccione el idioma

Escoja el idioma en el que quiere leer el blog

Schliessen

NOTA INFORMATIVA

REGLAMENTO PARA LA DEFENSA DEL ASEGURADO DE ASSSA

Este reglamento tiene por objeto regular el funcionamiento del Servicio de Atención al Cliente y del Defensor del Asegurado de ASSSA, así como las relaciones entre ambos. Se rige por la Ley 44/2002 de 22 de noviembre, de Medidas de Reforma del Sistema Financiero y por la Orden ECO 734/2004, de 11 de marzo, sobre los departamentos y servicios de atención al cliente de las entidades financieras.

El Reglamento para la defensa del asegurado puede solicitarlo en la siguiente dirección de correo: sacquejasyreclamaciones@asssa.es.

Schliessen

INFORMATIONEN ÜBER DAS ZAHNMEDIZINISCHE ÄRZTEVERZEICHNIS

EXKLUSIV FÜR VERSICHERUNGSNEHMER MIT EINER ZAHNVERSICHERUNG

WEITER